Praktische Solidarität Preisgestaltung für SGB III - Maßnahmen |
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| Für
Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen, die mit
öffentlichen Fördermitteln auf Basis der deutschen Sozialgesetzgebung
SGB III (früher
Arbeitsförderungsgesetz AFG) oder vergleichbarer europäischer
Bildungsinitiativen veranstaltet werden,
bemühen wir uns gemeinsam mit unseren Dozent/innen um
angemessene Preisgestaltung. Die Förderbedingungen des deutschen Arbeitsamts sind im Merkblatt Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung beschrieben. Voraussetzung ist, neben dem Nachweis der öffentlichen Förderung der Veranstaltung, insbesondere die ausreichend langfristige Vorausplanung von Themen und Terminen, da die Verfügbarkeit unserer Dozenten naturgemäß begrenzt ist. |
In unserer Dozentendatenbank kann die
Dozentensuche durch Ankreuzen des Feldes
"Sonderkonditionen für SGB III" auf diejenigen
Dozent/innen beschränkt werden, die bereits Erfahrung
mit öffentlich geförderten Bildungsmaßnahmen haben und
(freibleibend) entsprechend günstige Honorarsätze
anbieten. Unabhängig davon können im Einzelfall natürlich mit allen Dozent/innen unseres Netzwerks Projektpreise für besondere Maßnahmen vereinbart werden. Ein Anspruch auf Sonderkonditionen für SGB III besteht nicht. |
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| © IKMT - Institut für kreatives Management und Training | |||
| http://www.ikmt.de | Dokument aktualisiert am: 18. Mai 2004 |
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